Hinweise

Hier finden sich Informationen die in Bezug auf die Immobilie hilfreich sein können.

Gemeinsam kaufen

Je größer ein Grundstück, umso preiswerter ist der Quadratmeter. Eine Überlegung ist, wenn man mit mehreren Leuten z. B. 1 Hektar (10.000 Quadratmeter) kauft und diesen dann anschließend aufteilt, kann es deutlich preiswerter werden.

Das muss natürlich vermessen und eingetragen werden, damit jeder Besitzer seinen Titel bekommt. Was wiederum Kosten verursacht. Jedoch je nach Departement und Lage kann das durchaus Sinn ergeben.

Schutz des Familienvermögens

Was ist das Familienvermögen und wozu dient es?
Das Familienvermögen ist ein Rechtsinstitut, das zum Schutz der für die Wohnung und den Lebensunterhalt der Familie wesentlichen Vermögenswerte geschaffen wurde. Sein Hauptzweck besteht darin, wirtschaftliche und soziale Stabilität zu gewährleisten und zu verhindern, dass die Mitglieder der Familie ihr Zuhause oder die grundlegenden Mittel zum Lebensunterhalt verlieren, insbesondere bei Schulden oder Zahlungsunfähigkeit.

Neben der Gewährleistung von Wohnsicherheit schränkt diese Rechtsregelung die Verfügbarkeit des betroffenen Vermögens ein, um die schutzbedürftigsten Mitglieder der Familie zu schützen.

Das ist ein Verfahren, das über einen Rechtsanwalt beantragt wird. Die Kosten belaufen sich im Schnitt auf ca. 2,5 Millionen Gs. Die Eintragung "Bien de familia" dient dazu, das Haus und Inventar vor Beschlagnahmung und Versteigerung zu schützen und die Lebensbasis der Familie zu sichern. Schulden, die vor der Eintragung bestanden haben, sind davon ausgenommen.

Beispiele:
Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt. Dabei ist jemand tödlich verunglückt, und Sie werden von den Hinterbliebenen auf Schadenersatz verklagt. Wenn Sie nicht versichert sind oder die Versicherung den Gesamtschaden nicht abdeckt, werden Sie zur Kasse gebeten. Da ist der Zugriff auf Ihr Haus schneller vollzogen, als Sie Piep sagen können.

Sie wurden überfallen und in einem Akt der Selbstverteidigung haben Sie jemanden erschossen. Auf der einen Seite der Strafprozess und auf der anderen Seite die Hinterbliebenen verklagen Sie im Zivilprozess auf Schadenersatz. Folgen, wie oben.